Anerkennung

Die Anerkennung von Studienleistungen sollte immer im Vorfeld wohl überlegt werden.

Anerkennung einzelner Studienleistungen aus dem Ausland bei einer deutschen Hochschule:
Die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland in ein schon begonnenes Studium wird von der jeweiligen deutschen Hochschule vorgenommen. Hier kann das Prüfungsamt, das Akademische Auslandsamt oder ein Beauftragter Ihres Fachbereichs Ansprechspartner für Sie sein.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen für ein Aufbaustudium
Möchten Sie auf der Grundlage eines Hochschulabschlusses, den Sie im Ausland erworben haben, im Inland weiterstudieren (z.B. Promotion oder Aufbaustudium), so ist die jeweilige Hochschule (i.d.R. die Fakultät oder der Fachbereich) für die Anerkennung zuständig.

Führung ausländischer Hochschulgrade:
Beabsichtigen Sie, den im Ausland erworbenen Titel oder akademischen Grad im Inland zu führen, so sind die jeweiligen Kultus- und Wissenschaftsminister bzw. -senatoren der Länder zuständig. Nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) wird die Genehmigung zur Führung rechtmäßig erworbener ausländischer Hochschulgrade in den Hochschulgesetzen der Länder im Sinne einer Allgemeingenehmigung erteilt. Über den konkreten Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse in den Ländern informieren die jeweiligen Kultus- und Wissenschaftsministerien.
Link: KMK

Anerkennung von Studiengängen, die in Deutschland mit einer Staatsprüfung abschließen:
In Bezug auf Fächer mit Abschluss Staatsprüfung (z.B. Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie) wenden Sie sich an die staatlichen Prüfungsämter oder an die von einer staatlichen Stelle berufene Prüfungskommission.

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