Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist für die meisten Studierenden von zentraler Wichtigkeit. Hier erfährst du, auf was du achten musst, damit deiner Notenanerkennung nichts im Wege steht!
Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden nicht automatisch an der Heimathochschule in Deutschland anerkannt. Die Anrechnungsmöglichkeit einzelner im Ausland erworbener Studienleistungen gewinnt in Anbetracht der straff organisierten Bachelor- oder Masterstudiengänge immer mehr an Bedeutung. Die Anrechnung von Studienleistungen wird von deiner deutschen Hochschule vorgenommen und muss im Vorfeld organisiert werden.
Wie können die Studienleistungen angerechnet werden?
1. Auswahl der Studienfächer im Ausland
2. Absprache mit dem Fachbereichskoordinator*in / Professor*in / Prüfungsamt / Akad. Auslandsamt
3. Abschluss eines Learning Agreements vor dem Auslandssaufenthalt
4. Anerkennungsantrag nach dem Auslandsstudium
Eine Vorlage des Learninung Agreements kannsts du gern bei IEC herunterladen: Learinung Agreement Vorlage Generell empfehlen wir dir, sich möglichst frühzeitig an eine*n IEC Studienberater*in zu wenden, um eine ideale Anerkennung deiner Leistungen im Auslandssemester zu gewährleisten. Der IEC Informations- und Bewerbungsservice ist zertifiziert und kostenlos. Vereinbare einen persönlichen Beratungstermin!
Anabin-Liste als Orientierung:
Deutsche Hochschulen und Universitäten orientieren sich bei der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der sogenannten anabin-Datenbank. Du erhältst für über 50 Länder Angaben über das Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit. Sie wird ständig aktualisiert und in allen Bundesländern anerkannt. Daher dienen deine Daten als Grundlage für Einzelfallentscheidungen, bei denen eine Bewertung von Studienleistungen oder Studienabschlüssen erforderlich ist. Leistungen von ausländischen Hochschulen, die mit "H+" gekennzeichnet sind, werden erfahrungsgemäß ohne Probleme anerkannt. Siehe auch unter www.anabin.de
Übersicht:
ECTS: Anerkennung der Studienleistungen aus dem Auslandssemester bzw. Auslandsjahr
Führung ausländischer Hochschulgrade
Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Anerkennung von Studiengängen, die in Deutschland mit einer Staatsprüfung abschließen
ECTS: Anerkennung einzelner Studienleistungen aus dem Ausland
Bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen gibt es meist sehr konkrete Vorgaben, die eingehalten werden sollten. Die Credits einer ausländischen Universität lassen sich dabei nicht 1:1 in das deutsche System, das auf dem European Credit Transfer System (ECTS) beruht, übertragen. Der zeitliche Aufwand, die Form der Prüfung(en) und das Arbeitspensum für die Kurse können sich stark unterscheiden. Wichtig ist daher der genaue Abgleich von Studieninhalten und die Rücksprache mit dem Prüfungsamt oder dem/r Lehrbeauftragten für die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen an deinem Fachbereich, bevor du dein Studium im Ausland beginnst.
Diese Schritte solltest du zunächst vornehmen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, welche Kurse du im Ausland am besten belegst:
- Sieh zuerst anhand des Studienverlaufplans für deinen Studiengang an, wie viele ECTS Credits du an deiner heimischen Hochschule belegen musst und wofür es diese Credits gibt (Kursinhalte, Anzahl der Semesterwochenstunden, Prüfungsleistungen).
- Dann schaue, welche Kurse an deiner Wunschuniversität im Ausland diesen Anforderungen entsprechen und fertig eine vorläufige Kursauswahl an, mit der du zum*r Lehrbeauftragten deines Fachbereichs bzw. zum Prüfungsamt gehst. Im besten Fall vereinbarst du dann ein sogenanntes Learning Agreement, d.h. dein Prüfungsamt bzw. der/die zuständige Lehrbeauftragte garantieren dir die Anerkennung deiner Wunschkurse im Ausland.
Als Faustregel gilt: Während eines Auslandssemesters belegst du in der Regel drei bis vier Kurse, um genügend ECTS Credits für dein Studium in Deutschland zu sammeln.
ECTS Umrechnung aus den USA
Die in den USA verliehenen Credits richten sich größtenteils nach dem zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen. Die nach allgemein anerkannte Empfehlung des "National Council on the Evaluation of Foreign Academic Credentials" besagt: 1 ECTS-Credit entspricht 0,5 US Semester Credit bzw. 0.75 Quarter Credit.
ECTS Umrechnung aus Kanada
In Kanada gibt es kein einheitliches System. Daher ist es notwendig zu prüfen wie sich die Credits auf ein Studienjahr verteilen und entsprechend auf die einzelnen Kurse heruntergebrochen werden können. Dann wird auch schnell deutlich, wie viele Kurse tatsächlich belegt werden müssen. Für die Anrechnung der Kurse ist es besonders wichtig, den Inhalt abzustimmen!
ECTS Umrechnung aus Australien
Jede Universität in Australien verfügt über ein eigenes Credit-System. In der Regel gilt, dass ein Vollzeitsemester 30 ECTS entspricht. An der University of Newcastle belegst du zum Beispiel 4 Kurse während eines Auslandssemesters. Ein Kurs hat 10 Credits (Newcastle Credits). Diese 10 Newcastle Credits sind gleichwertig mit 7,5 ECTS. Wenn du also 40 Newcastle Credits belegst (also 4 Kurse während des Semesters), erhältst du 30 ECTS.
ECTS Umrechnung aus Neuseeland
In Neuseeland besteht ein einheitliches Credit-System, zwei neuseeländische Credits entsprechen einem ECTS. An der Auckland University of Technology erhältst du für einen Semesterkurs 15 Credits. Um das komplette Semester anerkannt zu bekommen, musst du also vier Kurse belegen.
Führung ausländischer Hochschulgrade
Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind Grundlage für die Genehmigung zur Führung rechtmäßig erworbener ausländischer Hochschulgrade in Deutschland. Über den konkreten Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse in den einzelnen Bundesländern informieren die jeweiligen Kultus- und Wissenschaftsministerien.
Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses für ein Aufbaustudium in Deutschland erfolgt durch die jeweilige Hochschule deiner Wahl. Bei der Bewerbung für ein Masterprogramm oder eine Promotion entscheidet in der Regel die Fakultät oder der Fachbereich, ob der Abschluss entsprechende Zulassungskriterien erfüllt. Als Orientierung dienen hier die Beschlüsse und Abkommen der Hochschulrektorenkonferenz.
Anerkennung von Studiengängen, die in Deutschland mit einer Staatsprüfung abschließen
In Bezug auf Fächer mit Abschluss Staatsprüfung (z.B. Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie) wende dich an die staatlichen Prüfungsämter oder an die von einer staatlichen Stelle berufene Prüfungskommission für das jeweilige Fach.