Auslandssemester dank Auslands-BAföG
Die Finanzierung eines Auslandssemesters gehört immer mit in die Planung - das Auslands-BAföG ermöglicht eine solide finanzielle Förderung für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten während des Auslandsstudiums.
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Was ist Auslands-BAföG?
Das vom deutschen Staat vergebene Auslands-BAföG (BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine Finanzierung, die möglichst vielen Studierenden wertvolle Auslandserfahrungen ermöglichen soll.
Im Gegensatz zu Stipendien ist die staatliche Förderung unabhängig vom Notendurchschnitt. Die Vergabe des Auslands-BAföG hängt - wie die des Inlands-BAföG - vom Einkommen des Antragstellers und der Eltern ab.
Je nach Höhe der Studiengebühren der Ziel-Universität lassen sich diese mitunter vollständig über das Auslands-BAföG abdecken.
Inhalte auf dieser Seite:
- Ausbildungförderung durch das Bundesausbildungförderungsgesetz (BAföG)
- Voraussetzungen Auslands-BAföG
- Förderungsumfang Auslands-BAföG
- Was wird gefördert?
- Beginn der Förderung
- Rückzahlung
- Auslands-BAföG beantragen
- Zuständige Ämter für die Antragstellung
- Der BAföG-Button auf den UniversitätsprofilenAuslands-BAföG
Auslandsförderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Ausbildung im Ausland durch ein BAföG-Amt gefördert werden. Grundlagen sind § 5 BAföG, § 16 BAföG. Für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt:
- Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
- Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen Ausbildungsstätten können für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden.
- Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig; finden sie innerhalb der EU oder der Schweiz statt, gilt diese Beschränkung nicht.
Nach Nummern 2 und 3 gefördert werden kann der Besuch von Ausbildungsstätten, die den Gymnasien ab Klasse 11, Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen oder bestimmten Berufsfachschulklassen gleichwertig sind, nicht jedoch der Besuch anderer Ausbildungsstättenarten wie z. B. Abendgymnasien, Fachschulklassen und Berufsaufbauschulen.
Gymnasiasten*innen aus Bundesländern, in denen das Abitur nach zwölf Schuljahren erworben wird, sowie Gymnasiasten*innen, die ihr Abitur aufgrund landesrechtlicher Sonderregelungen schon nach zwölf Schuljahren erwerben, können auch Förderung für einen Auslandsaufenthalt in der Klasse 10 erhalten.
Ein Auslandsausbildungsaufenthalt nach Nummer 3 kann außerhalb der EU nur gefördert werden, wenn die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich ist (d. h. regelmäßig Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Studium im Inland erworben wurden) und mindestens teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden kann.
Auslandsausbildungsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von sechs Monaten oder einem Semester bzw. zwölf Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) aufweisen. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.
Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind.
Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Ferner muss die vorgeschriebene Dauer mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein.
Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Auslandspraktika können auch im Zusammenhang mit einer Berufsfachschulausbildung gefördert werden, sofern es sich um den Besuch einer Berufsfachschulklasse nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG handelt und die Durchführung des Praktikums nach dem Unterrichtsplan zwingend im Ausland vorgeschrieben ist (§ 5 Abs. 5 Satz 1 BAföG).
Höchstsatz Auslands-BAföG 2022: Bis zu 5.600,- EUR für Studiengebühren, und bis zu 1.000,- EUR für Reisekosten (s.u.).
Voraussetzungen fürs Auslands-BAföG
1. Ständiger Wohnsitz in Deutschland
2. Qualität der Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen an der ausländischen Ausbildungsstätte müssen denen einer Fachhochschule, Universität oder Akademie gleichwertig sein. Wichtig ist auch zu beachten, dass Masterstudierende keine Förderung für Bachelorkurse im Ausland erhalten. Masterstudierende müssen also auch Masterkurse belegen.
3. Mindestdauer des Auslandsaufenthalts für die Förderung ist ein Semester. Ausnahme: Der Aufenthalt im Rahmen einer Hochschulkooperation muss nur 12 Wochen betragen um gefördert zu werden.
Wenn du während deines Studiums in Deutschland BAföG beziehst, hast du auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Ein Antrag kann sich aber auch lohnen, wenn man kein Inlands-BAföG bekommt. Die Förderbeträge im Ausland sind nämlich deutlich höher, so dass bei der Einkommensanrechnung auf deinen Bedarf auch bei höherem Einkommen eine Fördersumme übrig bleiben kann.
Wer bereits für ein Bachelor-Auslandssemester Unterstützung bekommen hat, kann zusätzlich ein Auslandssemester während des Masters gefördert bekommen.
Master-Studierende dürfen nicht in Bachelor-Studiengängen studieren, und müssen im selben Fachbereich wie an der Heimatuniversität eingeschrieben sein um die Förderung zu erhalten. Das BAföG-Amt überprüft allerdings weder Inhalte der belegten Kurse, noch ob Prüfungen bestanden worden sind.
Achtung: Das Auslandsstudium muss angetreten werden, bevor die Regelstudienzeit abgeschlossen ist.
Fällt dein Anspruch aufgrund der überschrittenen Regelstudienzeit weg, erhältst du auch im Ausland keine Förderung. Mehr Informationen findest du auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Förderungsumfang Auslands-BAföG
Für ein Semester im Ausland - 5.600 EUR für Studiengebühren plus Zuschüsse für Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung sowie Reisekosten.
Die Förderungshöchstdauer beträgt ein Jahr. Folgende Leistungen umfasst das Auslands-BAföG zusätzlich zu deinem monatlichen Regelsatz in Deutschland:
Auslands-BAföG als Zuschuss zu Studiengebühren
- für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
Die Fördersumme erfolgt als Vollzuschuss und ist nicht Bestandteil des Darlehens, muss also nicht zurückgezahlt werden.
Auslands-BAföG als Zuschuss zu Reisekosten
- bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 Euro- bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 500 Euro
Reisekosten werden als Pauschalbeiträge gewährt und umfassen für einen Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 1.000 EUR (also 500 EUR pro Reise), innerhalb Europas 500 EUR (250 EUR pro Reise). Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen.
Auslands-BAföG als Zuschuss zu Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Ein beitragspflichtiger Krankenversicherungsschutz wird mit 94 EUR zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gefördert.
Für die Pflegeversicherung gibt es einen Zuschlag von 11 EUR. Nach §13a BAföG werden auch eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags bezuschusst.
Auslands-BAföG als Monatlicher Auslandszuschlag
Die Beiträge variieren je nach Lebenshaltungskosten von Land zu Land und werden zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zurückzuzahlendes Darlehen gezahlt. Folgende Zuschüsse gibt es in den IEC Partnerländern:
Nordamerika
- Kanada: 16 EUR pro Monat
- USA: 69 EUR pro Monat
Südamerika
- Argentinien: 0 EUR pro Monat
- Chile: 32 EUR pro Monat
- Ecuador: 0 EUR pro Monat
- Peru: 32 EUR pro Monat
Down Under
- Australien: 32 EUR pro Monat
- Neuseeland: 32 EUR pro Monat
Asien
- China: 81 EUR pro Monat
- Indonesien: 0 EUR pro Monat
- Malaysia: 0 EUR pro Monat
- Singapur: 32 EUR pro Monat
- Südkorea: 97 EUR pro Monat
- Thailand: 0 EUR pro Monat
- Vietnam: 0 EUR pro Monat
Eine vollständige Übersicht zu allen Ländern findest du auf bafoeg-rechner.de.
Wichtig: Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass in Ausnahmefällen eine Förderung von Deutschen mit ständigem Wohnsitz im Ausland erfolgen kann, wenn sie dort oder von dort aus in einem ausländischen Staat eine Ausbildungsstätte besuchen. Dies gilt zum Beispiel für minderjährige Schüler*innen.
Quelle
Auslands-BAföG: Was wird gefördert?
Auslandssemester:
Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann gefördert werden, nachdem bereits ein Jahr in einem relevanten Studiengang in Deutschland absolviert worden ist.
Studierende können sich sowohl ein Bachelor- als auch ein Master-Auslandssemester finanzieren lassen: Studierende, die im Bachelorstudium ein Auslandssemester mit max. 5.600 EUR an Studiengebühren gefördert bekommen haben, können wiederholt für ein Master-Auslandssemester Auslands-BAföG für das außereuropäische Ausland beantragen.
Auch hier gibt es dann wieder eine max. Förderung von 5.600 EUR an Studiengebühren.
Da es sich um zwei eigenständige Studiengänge handelt, können Studierende sowohl für ihr Bachelorstudium als auch für ihr Masterstudium bzw. für beide Studiengänge Auslands-BAföG für ein Auslandssemester beantragen.
Komplettes Studium:
Ein komplettes Studium (Bachelor / Master) ist innerhalb der EU und in der Schweiz ebenfalls durch Auslands-BAföG förderungsfähig.
Mit dem 27. BAföG Änderungsgesetz sollen jetzt auch einjährige Master-Studiengänge außerhalb der EU gefördert werden.
Beginn der Förderung
In der Regel bekommen Studierende, die erfolgreich Auslands-BAföG beantragt haben, den Betrag vor Semesterbeginn und Orientierungswoche ausgezahlt. Allerdings fallen Studiengebühren oft schon früher an, und Studierende müssen privat vorschießen. Um diese Lücke zu überbrücken und sich den Anteil der Studiengebühren gleich zu Beginn auszahlen zu lassen, können Studierende einen formlosen Antrag an das BAföG-Amt stellen.
Rückzahlung Auslands-BAföG: monatlich 105,- EUR, abgebucht alle drei Monate. Zurückgezahlt werden muss die Hälfte der Zuschüsse zu Krankenversicherung, Reisekosten und Auslandszuschlag, jedoch nie mehr als 10.000,- EUR insgesamt. Alle weiteren Regelungen verhalten sich wie beim Inlands-BAföG.
Rückzahlung des Auslands-BAföG
Grundsätzlich muss auch das Auslands-BAföG zurückgezahlt werden. Davon ausgenommen ist der Zuschlag für anfallende Studiengebühren (bis max. 5.600 EUR, weitere Informationen siehe oben).
Die Regelung, wie du dein Auslands-BAföG zurückzählst, verhält sich ansonsten wie beim Inlands-BAföG.
Wichtig zu beachten ist, dass Reisekosten, Krankenversicherungszuschuss und auch der monatliche Auslandsszuschlag jeweils nur zur Hälfte der ausgezahlten Beträge zurückgezahlt werden müssen.
Wie hoch die jeweiligen Beträge sein können, haben wir oben in der Rubrik Förderungsumfang aufgelistet.
Auch vom Auslands-BAföG muss maximal ein Betrag von 10.000 EUR zurückgezahlt werden, auch wenn du insgesamt mehr Förderung erhalten hast. Beendet man die eigene Ausbildung oder das Studium mit einer überdurchschnittlich guten Leistung, kann auch dieser Betrag noch einmal gemindert werden. Dafür solltest du aber mindestens zu den besten 30% des Jahrgangs gehören.
Das Auslands-BAföG ist prinzipiell unverzinst. Nur für den Fall, dass man bei der Zahlung in Rückstand geraten, werden Zinsen fällig.
Zur Zeit wird die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 105 Euro geleistet, die alle drei Monate fällig sind. Bescheid über die Rückzahlung erhält man viereinhalb Jahre nach dem Ende der Ausbildung bzw. der festgelegten Regelstudiendauer.
Nach fünf Jahren beginnt die Rückzahlungspflicht. Spätestens innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren sollte man das Auslands-BAföG zurückzahlen.
Bei einem geringen Einkommen von derzeit unter 1.070,- EUR kann man sich jedoch davon freistellen lassen. Zuständig für den Einzug des Betrages ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
In der Regel bekommen Studierende, die erfolgreich Auslands-BAföG beantragt haben, den Betrag vor Semesterbeginn und Orientierungswoche ausgezahlt. Allerdings fallen Studiengebühren oft schon früher an, und Studierende müssen privat vorschießen. Um diese Lücke zu überbrücken und sich den Anteil der Studiengebühren gleich zu Beginn auszahlen zu lassen, können Studierende einen formlosen Antrag an das BAföG-Amt stellen.
Auslands-BAföG beantragen
Bei welchem Auslands-BAföG-Amt der Antrag zur Förderung eingereicht werden muss, hängt vom Land des geplanten Studienaufenthaltes ab.
Den Antrag kannst du online stellen. Anschließend musst du die Originale postalisch verschicken. Du solltest die Unterlagen am Besten etwa 6 Monate vor geplantem Studienbeginn einreichen, um rechtzeitig Förderungszahlungen zu erhalten.
Frustriert vom hohen bürokratischen Aufwand? Wer zusätzliche Hilfe benötigt, wird beim Service von meinBafög fündig. Der digitale BaföG-Antragsassistent hilft dir schnell und kompetent, deinen AuslandsBafög-Antrag zu stellen - zu 100% vollständig. So vermeidest du eine Ablehnung durch Formfehler und holst stattdessen das meiste aus deinem AuslandsBafög-Antrag heraus.
Ämter für die Antragstellung zum Auslands-BAföG:
Auslandsämter
Für die Förderung einer Auslandsausbildung sind bestimmte Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt siebzehn Auslandsämter ist für ein bestimmtes Land oder mehrere ausländische Staaten zuständig.
Welches Amt über die Förderung deiner Auslandsausbildung entscheidet, sowie Detail-Informationen zur Antragstellung für dein Zielland (Adressen, Bewerbungsformulare etc.), findest du hier:
- Auslands-BAföG für Argentinien
- Auslands-BAföG für Australien
- Auslands-BAföG für Chile
- Auslands-BAföG für China
- Auslands-BAföG für Großbritannien
- Auslands-BAföG für Indonesien
- Auslands-BAföG für Kanada
- Auslands-BAföG für Malaysia
- Auslands-BAföG für Neuseeland
- Auslands-BAföG für Peru
- Auslands-BAföG für Singapur
- Auslands-BAföG für Spanien
- Auslands-BAföG für Südafrika
- Auslands-BAföG für Südkorea
- Auslands-BAföG für Thailand
- Auslands-BAföG für die USA
- Auslands-BAföG für Vereinigte Arabische Emirate
- Auslands-BAföG für Vietnam
Wichtig: Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Anträge sind in Deutschland bei dem entsprechenden Auslandsamt mit dem Formblatt 6 zu stellen.
BAföG-Buttons geben schnellen Überblick
Auf der IEC Universitäts-Übersicht kannst du dich schnell ein Bild machen, wie weit dein Auslands-BAföG reicht!
Die IEC BAföG-Buttons geben dir einen Überblick darüber, welchen Anteil der Studiengebühren für ein Auslandssemester im Bachelor mit dem Höchstsatz finanzierbar sind.
Einige Universitäten haben den 100% BAföG-Button erhalten: Hier bekommst du mit dem BAföG-Höchstsatz die kompletten Studiengebühren finanziert und brauchst nichts dazuzahlen.
Die Lebenshaltungskosten variieren von Destination zu Destination. Gerne informiert das IEC Beratungsteam genauer über die zu erwartenden Kosten, sodass du besser abschätzen kannst, wie weit deine BAföG-Förderung du während des Auslandsstudiums bringst.