Steuern sparen beim Auslandsstudium
Du kannst Studiengebühren, Lehrmaterialien und Reisekosten für ein beruflich relevantes Studium im Ausland von der Steuer absetzen. Erfahre hier wie das geht!
Steuern sparen: Studiengebühren im Ausland absetzen
Ein Studium im Ausland ist nicht nur eine Investition in deine Zukunft, sondern auch steuerlich interessant. Wenn du dich für einen Master, ein Certificate oder ein Diploma im Ausland einschreibst, kannst du viele der entstehenden Kosten von der Steuer absetzen – von Studiengebühren bis hin zu Lehrmaterialien.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Um dein Studium steuerlich geltend zu machen, muss es sich um eine Fortbildung handeln, die deine beruflichen Perspektiven verbessert. Dabei sind einige Punkte wichtig:
- Direkter beruflicher Bezug: Der Studiengang sollte bestehende Kenntnisse erweitern und dich für höhere Aufgaben in deinem Tätigkeitsfeld qualifizieren.
- Fortbildung statt Ausbildung: Ein Master zur beruflichen Weiterbildung ist absetzbar. Wer ohne Berufserfahrung oder als Quereinsteiger*in ein neues Fachgebiet erschließt, kann die Kosten nicht als Fortbildung geltend machen.
- Keine touristische Ausrichtung: Es muss belegt werden, dass das Studium im Ausland so zeitintensiv ist, dass keine ausgedehnten touristischen Aktivitäten möglich sind. Als Vollzeitstudent*in erfüllt man diese Voraussetzung problemlos.
Welche Kosten kannst du absetzen?
Als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbständigen) sind folgende Ausgaben steuerlich unbegrenzt absetzbar:
- Studiengebühren
- Lehrmaterialien und Arbeitsmittel (z. B. Laptop)
- Reisekosten
Fortbildungskosten richtig von der Steuer absetzen
Angestellte geben die Fortbildungskosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an. Selbständige rechnen sie als Betriebsausgaben ab.