Auslandssemester dank Auslands-BAföG
Ein Auslandssemester ist eine einmalige Chance – und mit Auslands-BAföG wird die Finanzierung ein gutes Stück einfacher. Egal ob Studiengebühren oder Lebenshaltungskosten: Die Förderung unterstützt dich dabei, deinen Aufenthalt im Ausland zu realisieren.
Was ist Auslands-BAföG?
Das Auslands-BAföG (BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Förderung, die Studierenden finanzielle Unterstützung für ein Studium im Ausland bietet – unabhängig vom Notendurchschnitt. Stattdessen richtet sich die Förderung nach dem Einkommen von dir und deinen Eltern.
Ein großer Vorteil: Je nach Höhe der Studiengebühren an deiner Wunsch-Universität können diese teilweise oder sogar vollständig durch das Auslands-BAföG abgedeckt werden. So wird wertvolle Auslandserfahrung für viele zugänglicher.
Förderhöhe
Der Höchstsatz für das Auslands-BAföG liegt aktuell bei 5.600,- EUR für Studiengebühren und bis zu 1.000,- EUR für Reisekosten (s.u.).
Wissenswertes über das Auslands-BAföG auf einen Blick
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So hilft dir das Auslands-BAföG
Das Auslands-BAföG ermöglicht die finanzielle Förderung einer Ausbildung im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen, basierend auf den Regelungen der §§ 5 und 16 BAföG. Hier findest du eine Übersicht der Fördermöglichkeiten:
1. Förderung innerhalb der EU und der Schweiz
- Eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen kann vom Beginn bis zum Abschluss gefördert werden.
- Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsabschluss an der ausländischen Institution erworben wird.
- Studienaufenthalte, die im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen inländischen und ausländischen Bildungseinrichtungen stattfinden, sind für die Dauer des Auslandsaufenthalts förderfähig.
3. Förderung außerhalb der EU
- Auslandsausbildungen außerhalb der EU können für ein Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen sind bis zu zweieinhalb Jahre möglich.
- Innerhalb der EU und der Schweiz gibt es keine zeitliche Begrenzung.
4. Förderfähige Ausbildungsstätten- Gefördert werden Besuche von Ausbildungsstätten, die Gymnasien ab Klasse 11, Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen oder bestimmten Berufsfachschulklassen gleichwertig sind.
- Nicht förderfähig sind Ausbildungsstätten wie Abendgymnasien, Fachschulklassen oder Berufsaufbauschulen.
5. Besonderheiten für Gymnasiasten*innen
- Schüler*innen, die in Bundesländern mit einem zwölfjährigen Abitur (G8) lernen oder das Abitur durch Sonderregelungen früher absolvieren, können in Klasse 10 gefördert werden.
6. Voraussetzungen für Aufenthalte außerhalb der EU
- Der Aufenthalt muss förderlich für die Inlandsausbildung sein, z. B. durch anrechenbare Studienleistungen.
- Grundkenntnisse müssen in einem mindestens einjährigen Studium im Inland erworben worden sein.
- Aufenthalte müssen eine Mindestdauer von sechs Monaten (bzw. ein Semester) oder zwölf Wochen im Rahmen einer Hochschulkooperation haben.
7. Sprachkenntnisse
- Ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache sind erforderlich.
8. Förderung von Auslandspraktika
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Praktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Ausbildung an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule in Deutschland stehen.
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Voraussetzungen:
- Das Praktikum muss zwingend in den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben sein.
- Die Dauer beträgt mindestens zwölf Wochen.
- Die Ausbildungsstätte oder Prüfungsstelle muss die Eignung der Praktikantenstelle anerkennen.
- Auch im Rahmen einer Berufsfachschulausbildung können Praktika gefördert werden, wenn sie nach dem Unterrichtsplan zwingend im Ausland stattfinden müssen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 BAföG).
Das Auslands-BAföG eröffnet dir viele Möglichkeiten, internationale Erfahrungen zu sammeln und deine Ausbildung flexibel zu gestalten – ob Studium oder Praktikum. -
Voraussetzungen für Auslands-BAföG
1. Ständiger Wohnsitz in Deutschland
2. Qualität der Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen an der ausländischen Ausbildungsstätte müssen denen einer Fachhochschule, Universität oder Akademie gleichwertig sein. Wichtig ist auch zu beachten, dass Masterstudierende keine Förderung für Bachelorkurse im Ausland erhalten. Masterstudierende müssen also auch Masterkurse belegen.
3. Mindestdauer des Auslandsaufenthalts für die Förderung ist ein Semester. Ausnahme: Der Aufenthalt im Rahmen einer Hochschulkooperation muss nur 12 Wochen betragen um gefördert zu werden.Wenn du während deines Studiums in Deutschland BAföG beziehst, hast du auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Ein Antrag kann sich aber auch lohnen, wenn man kein Inlands-BAföG bekommt. Die Förderbeträge im Ausland sind nämlich deutlich höher, so dass bei der Einkommensanrechnung auf deinen Bedarf auch bei höherem Einkommen eine Fördersumme übrig bleiben kann.
Wer bereits für ein Bachelor-Auslandssemester Unterstützung bekommen hat, kann zusätzlich ein Auslandssemester während des Masters gefördert bekommen.
Master-Studierende dürfen nicht in Bachelor-Studiengängen studieren, und müssen im selben Fachbereich wie an der Heimatuniversität eingeschrieben sein um die Förderung zu erhalten. Das BAföG-Amt überprüft allerdings weder Inhalte der belegten Kurse, noch ob Prüfungen bestanden worden sind.
Achtung: Das Auslandsstudium muss angetreten werden, bevor die Regelstudienzeit abgeschlossen ist.
Fällt dein Anspruch aufgrund der überschrittenen Regelstudienzeit weg, erhältst du auch im Ausland keine Förderung. Mehr Informationen findest du auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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Förderungsumfang von Auslands-BAföG
Für ein Semester im Ausland - 5.600 EUR für Studiengebühren plus Zuschüsse für Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung sowie Reisekosten.
Die Förderungshöchstdauer beträgt ein Jahr. Folgende Leistungen umfasst das Auslands-BAföG zusätzlich zu deinem monatlichen Regelsatz in Deutschland:
Auslands-BAföG als Zuschuss zu Studiengebühren
- für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
Die Fördersumme erfolgt als Vollzuschuss und ist nicht Bestandteil des Darlehens, muss also nicht zurückgezahlt werden.
Auslands-BAföG als Zuschuss zu Reisekosten
- bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 Euro
- bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 500 Euro
Reisekosten werden als Pauschalbeiträge gewährt und umfassen für einen Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 1.000 EUR (also 500 EUR pro Reise), innerhalb Europas 500 EUR (250 EUR pro Reise). Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen.
Auslands-BAföG als Zuschuss zu Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Ein beitragspflichtiger Krankenversicherungsschutz wird mit 94 EUR zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gefördert.
Für die Pflegeversicherung gibt es einen Zuschlag von 11 EUR. Nach §13a BAföG werden auch eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags bezuschusst.
Auslands-BAföG als monatlicher Auslandszuschlag
Die Beiträge variieren je nach Lebenshaltungskosten von Land zu Land und werden zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zurückzuzahlendes Darlehen gezahlt. Folgende Zuschüsse gibt es in den IEC Partnerländern:
Nordamerika
- Kanada: 16 EUR pro Monat
- USA: 69 EUR pro Monat
Südamerika
- Argentinien: 0 EUR pro Monat
- Chile: 32 EUR pro Monat
- Ecuador: 0 EUR pro Monat
- Peru: 32 EUR pro Monat
Down Under
- Australien: 32 EUR pro Monat
- Neuseeland: 32 EUR pro Monat
Asien
- China: 81 EUR pro Monat
- Indonesien: 0 EUR pro Monat
- Malaysia: 0 EUR pro Monat
- Singapur: 32 EUR pro Monat
- Südkorea: 97 EUR pro Monat
- Thailand: 0 EUR pro Monat
- Vietnam: 0 EUR pro Monat
Eine vollständige Übersicht zu allen Ländern findest du auf bafoeg-rechner.de.
Das solltest du wissen: Bei einem Auslandsaufenthalt gelten oft höhere Förderungssätze. Dadurch können auch Studierende gefördert werden, die im Inland aufgrund des elterlichen Einkommens keinen Anspruch auf BAföG haben.
In besonderen Ausnahmefällen können sogar Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland gefördert werden, wenn sie dort oder von dort aus eine Ausbildungsstätte in einem anderen Land besuchen – beispielsweise minderjährige Schüler*innen.Quelle: www.das-neue-bafoeg.de
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Was wird gefördert?
1. Auslandssemester:
Ein Auslandssemester oder Auslandsjahr kann gefördert werden, nachdem bereits ein Jahr in einem relevanten Studiengang in Deutschland absolviert worden ist.
Studierende können sich sowohl ein Bachelor- als auch ein Master-Auslandssemester finanzieren lassen: Studierende, die im Bachelorstudium ein Auslandssemester mit max. 5.600 EUR an Studiengebühren gefördert bekommen haben, können wiederholt für ein Master-Auslandssemester Auslands-BAföG für das außereuropäische Ausland beantragen.
Auch hier gibt es dann wieder eine max. Förderung von 5.600 EUR an Studiengebühren.
Da es sich um zwei eigenständige Studiengänge handelt, können Studierende sowohl für ihr Bachelorstudium als auch für ihr Masterstudium bzw. für beide Studiengänge Auslands-BAföG für ein Auslandssemester beantragen.
2. Komplettes Studium:
Ein komplettes Studium (Bachelor / Master) ist innerhalb der EU und in der Schweiz ebenfalls durch Auslands-BAföG förderungsfähig.
Mit dem 27. BAföG Änderungsgesetz sollen jetzt auch einjährige Master-Studiengänge außerhalb der EU gefördert werden. -
Beginn der Förderung mit Auslands-BAföG
In der Regel bekommen Studierende, die erfolgreich Auslands-BAföG beantragt haben, den Betrag vor Semesterbeginn und Orientierungswoche ausgezahlt. Allerdings fallen Studiengebühren oft schon früher an, und Studierende müssen privat vorschießen. Um diese Lücke zu überbrücken und sich den Anteil der Studiengebühren gleich zu Beginn auszahlen zu lassen, können Studierende einen formlosen Antrag an das BAföG-Amt stellen.
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Rückzahlung von Auslands-BAföG
- Grundsätzlich muss auch das Auslands-BAföG zurückgezahlt werden. Davon ausgenommen ist der Zuschlag für anfallende Studiengebühren (bis max. 5.600 EUR, weitere Informationen siehe oben).
- Die Regelung, wie du dein Auslands-BAföG zurückzählst, verhält sich ansonsten wie beim Inlands-BAföG.
- Wichtig zu beachten ist, dass Reisekosten, Krankenversicherungszuschuss und auch der monatliche Auslandsszuschlag jeweils nur zur Hälfte der ausgezahlten Beträge zurückgezahlt werden müssen.
- Wie hoch die jeweiligen Beträge sein können, haben wir oben in der Rubrik Förderungsumfang aufgelistet.
Auch vom Auslands-BAföG muss maximal ein Betrag von 10.000 EUR zurückgezahlt werden, auch wenn du insgesamt mehr Förderung erhalten hast. Beendet man die eigene Ausbildung oder das Studium mit einer überdurchschnittlich guten Leistung, kann auch dieser Betrag noch einmal gemindert werden. Dafür solltest du aber mindestens zu den besten 30% des Jahrgangs gehören. - Das Auslands-BAföG ist prinzipiell unverzinst. Nur für den Fall, dass man bei der Zahlung in Rückstand geraten, werden Zinsen fällig.
Zur Zeit wird die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 105 Euro geleistet, die alle drei Monate fällig sind. Bescheid über die Rückzahlung erhält man viereinhalb Jahre nach dem Ende der Ausbildung bzw. der festgelegten Regelstudiendauer. - Nach fünf Jahren beginnt die Rückzahlungspflicht. Spätestens innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren sollte man das Auslands-BAföG zurückzahlen.
- Bei einem geringen Einkommen von derzeit unter 1.070,- EUR kann man sich jedoch davon freistellen lassen. Zuständig für den Einzug des Betrages ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
- In der Regel bekommen Studierende, die erfolgreich Auslands-BAföG beantragt haben, den Betrag vor Semesterbeginn und Orientierungswoche ausgezahlt. Allerdings fallen Studiengebühren oft schon früher an, und Studierende müssen privat vorschießen. Um diese Lücke zu überbrücken und sich den Anteil der Studiengebühren gleich zu Beginn auszahlen zu lassen, können Studierende einen formlosen Antrag an das BAföG-Amt stellen.
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Ämter für die Antragstellung
Für die Förderung einer Auslandsausbildung sind bestimmte Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt siebzehn Auslandsämter ist für ein bestimmtes Land oder mehrere ausländische Staaten zuständig.
Welches Amt über die Förderung deiner Auslandsausbildung entscheidet, sowie Detail-Informationen zur Antragstellung für dein Zielland (Adressen, Bewerbungsformulare etc.), findest du hier:
- Auslands-BAföG für Argentinien
- Auslands-BAföG für Australien
- Auslands-BAföG für Chile
- Auslands-BAföG für China
- Auslands-BAföG für Großbritannien
- Auslands-BAföG für Indonesien
- Auslands-BAföG für Kanada
- Auslands-BAföG für Malaysia
- Auslands-BAföG für Neuseeland
- Auslands-BAföG für Singapur
- Auslands-BAföG für Spanien
- Auslands-BAföG für Südafrika
- Auslands-BAföG für Südkorea
- Auslands-BAföG für Thailand
- Auslands-BAföG für die USA
- Auslands-BAföG für Vereinigte Arabische Emirate
- Auslands-BAföG für Vietnam
Wichtig: Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Anträge sind in Deutschland bei dem entsprechenden Auslandsamt mit dem Formblatt 6 zu stellen.
Reiche die Unterlagen etwa 6 Monate vor Studienbeginn ein, damit die Förderzahlungen rechtzeitig starten.
So stellst du deinen Auslands-BAföG-Antrag
Das zuständige BAföG-Amt richtet sich nach dem Land, in dem du studieren möchtest. Deinen Antrag kannst du online ausfüllen, die Unterlagen müssen anschließend jedoch postalisch im Original verschickt werden.
Du hast keine Lust auf den bürokratischen Aufwand? Der digitale Antragsassistent von meinBafög bietet dir eine unkomplizierte Lösung. Damit erstellst du deinen Antrag schnell, vollständig und ohne Fehler – und sicherst dir so deine Förderung ohne unnötigen Stress. Mit einem Klick auf den Button kommst du zum Online Antrag von meinBAföG.
So weit kommst du mit Auslands-BAföG:
Im Profil deiner Wunschuni findest du bei uns eine übersichtliche Darstellung, die dir zeigt, wie weit dein Auslands-BAföG reicht.
Die Übersicht „Förderung“ gibt dir an, welcher Teil der Studiengebühren im Bachelor mit dem Höchstsatz des BAföGs gedeckt werden kann.
Einige Universitäten bieten eine 100%-Förderung an: Hier deckt der BAföG-Höchstsatz alle Studiengebühren, sodass du nichts selbst dazuzahlen musst.
Die Lebenshaltungskosten variieren je nach Zielort. Das IEC-Beratungsteam hilft dir gerne mit genaueren Informationen, damit du besser einschätzen kannst, wie weit deine BAföG-Förderung während deines Auslandssemesters reicht.